Es wäre nicht nur unbillig, sondern auch ein Verstoss gegen die Rechtsweggarantie aus Art. 29a der Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV), wenn der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin nie in einem Rechtsmittelverfahren überprüfen lassen könnte, wie gross die für die Direktzahlungen massgebende landwirtschaftliche Nutzfläche ist.