Im Übrigen ist anzumerken, dass die Verkleinerung der für die Direktzahlungen relevanten landwirtschaftlichen Nutzfläche vermutlich keinen Einfluss auf die GaöL-Beiträge hatte, da die für die Berechnung des Waldrandes massgebende Fläche auf der Parzelle Nr. 004 offenbar unverändert bei 176 Aren belassen wurde.