Die Rechtsbegehren von A.___ richten sich vom Wortlaut her nur gegen die Direktzahlungen und nicht auch gegen die Berechnung der GaöL-Beiträge. Es ist daher davon auszugehen, dass die GaöL-Beiträge nicht mitangefochten Seite 7/19 sind. Zudem könnte auf ein Rechtsbegehren betreffend die GaöL-Beiträge ohnehin nicht eingetreten werden, da diese wie oben erwähnt, vom Landwirtschaftsamt nicht verfügt wurden.