1.4. In der Verfügung vom 18. November 2013 legte das Landwirtschaftsamt nicht nur den Anspruch auf landwirtschaftliche Direktzahlungen für das Jahr 2013 fest, sondern teilte A.___ auch die Höhe der entsprechenden Beiträge nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (sGS 671.7; abgekürzt GaöL) mit. Diese Beiträge wurden vom Landwirtschaftsamt allerdings nicht verfügt, sondern lediglich im Auftrag der Politischen Gemeinde Z.___ berechnet und ausbezahlt.