Zum anderen kann mittels Rekurs nicht ein zukünftiges Handeln der Verwaltung verbindlich erzwungen werden, sondern es kann nur die Rechtmässigkeit einer bereits erfolgten Handlung bzw. einer bereits eröffneten Verfügung bestritten werden. Im Übrigen ist das Volkswirtschaftsdepartement weder Rekurs- noch Aufsichtsinstanz über die amtliche Vermessung und schon aus diesem Grund nicht zuständig, die Modalitäten der PNF zu regeln.