Q. Der Rechtsdienst VD stellte die beiden Amtsberichte am 12. August 2015 A.___ zu. Er wies darauf hin, dass das Rekursverfahren nun entscheidungsreif und ein Augenschein nicht notwendig sei. In der Folge beantragte A.___ am 19. August 2015 die Sistierung des Rekursverfahrens, da er mit der Gemeinde weitere Abklärungen treffen wolle.