Aus dem Vergleich der Waldgrenzen gemäss Bestandeskarte des Kantonsforstamtes und den Waldflächen gemäss amtlicher Vermessung ergebe sich, dass in der amtlichen Vermessung einige wenige Flächen als Wald ausgeschieden worden seien, die kein Wald im rechtlichen Sinn seien. Im Gegensatz dazu gebe es etliche Waldflächen im rechtlichen Sinn, die in der amtlichen Vermessung nicht als Wald eingetragen seien. Insgesamt könne festgehalten werden, dass die rechtliche Waldfläche auf der Parzelle Nr. 004 grösser sei als in der amtlichen Vermessung dargestellt.