Nach den geltenden Weisungen hingegen müssten Wege mit einer Breite unter 1 m hingegen immer in der Ebene "Einzelobjekte" als "schmaler Weg" erfasst werden. Der auf der Parzelle Nr. 004 liegende Weg sei bei der PNF-Analyse nicht herausgestochen und folglich nicht überarbeitet worden. Die Anpassung der unter "Bodenbedeckung" erfassten Wegstrecke solle als nachträgliche Ergänzung im Rahmen der ansonsten abgeschlossenen PNF-Arbeiten erfolgen.