Hinsichtlich des Weges auf der Parzelle Nr. 004 wies das AREG darauf hin, dass nach den zur Zeit der Erneuerung der amtlichen Vermessung geltenden Weisungen nur Strassen, Wege und Plätze in der Ebene "Bodenbedeckung" erfasst werden mussten. Fusswege konnten fakultativ in der Ebene "Einzelobjekte" als "schmaler Weg" erfasst werden, d.h. ohne Flächenanteil im Liegenschaftsbeschrieb.