N. Der Rechtsdienst VD folgte nur teilweise den prozessualen Anträgen von A.___. Er ersuchte zwar das AREG als kantonale Vermessungsaufsicht, die Bodenbedeckung auf der Parzelle Nr. 003 anhand der detaillierten Orthofotos zu überprüfen. Gleichzeitig beauftragte er aber das AREG, die im Vermessungswerk eingetragene Fläche der Strassen und Wege auf der Parzelle Nr. 004 zu überprüfen, da ihm diese zu gross erscheine. Hingegen verzichtete er vorläufig darauf, die Waldgrenzen auf der Parzelle Nr. 004 durch eine Begehung vor Ort zu ermitteln, sondern ersuchte das Kantonsforstamt, anhand der Orthofotos abzuklären, ob A.___ auf der Parzelle Nr.