Vielmehr stelle sich bei diesen zwei Parzellen die Frage, ob die heute unbestockten Flächen, auf denen in den letzten Jahren Bäume und Büsche entfernt wurden, weiterhin Wald im Sinn der Waldgesetzgebung seien. Bei der Parzelle Nr. 003 sei das Vermessungswerk nach Beurteilung des Rechtsdienstes VD korrekt und bei der Parzelle Nr. 002 lasse sich anhand der im Geoportal zugänglichen Orthofotos nicht zuverlässig beurteilen, ob die Waldfläche korrekt im Vermessungswerk abgebildet sei.