Im Weiteren teilte der Rechtsdienst VD A.___ mit, dass er nach Eingang der Rekursergänzung einen Amtsbericht bei der Vermessungsaufsicht einholen und erst danach darüber entscheiden werde, ob der beantragte Augenschein durchgeführt werde. K. A.___ reichte die Rekursergänzung fristgerecht am 2. März 2015 ein. Er teilte darin mit, dass es bei allen vier betroffenen Parzellen um Fehler in Seite 4/19 der amtlichen Vermessung gehe, die bei der PNF 2011 entstanden seien oder schon vorher bestanden hätten.