J. Mit Schreiben vom 10. Februar 2015 teilte der Rechtsdienst VD A.___ mit, die provisorische Beurteilung der Rechtsfragen habe ergeben, dass im Rahmen des Rekursverfahrens höchstens geprüft werden könne, ob die Daten der amtlichen Vermessung fehlerhaft erhoben wurden. Hingegen könnten Veränderungen bei den tatsächlichen Verhältnissen – insbesondere der Bodenbedeckung – die erst nach der PNF 2011 eingetreten seien, im Rekursverfahren berücksichtigt werden.