I. Am 22. Dezember 2014 sandte der Rechtsdienst VD die Vernehmlassung des Landwirtschaftsamtes an A.___ und teilte diesem mit, dass er die eingereichten Akten prüfen und eine provisorische Beurteilung der Rechtsfragen machen werde. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass er die Anliegen bzw. Anträge von A.___ möglicherweise nicht im Rahmen eines Rekurses gegen die Direktzahlungsverfügung werde behandeln können, sondern an den zuständigen Geometer überweisen müsse.