G. Gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes erhob A.___ am 7. November 2014 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und stellte folgenden Antrag: „Ich verlange eine Flächenanpassung. Augenschein vor Ort. Vollständige Flächenanpassungsprotokolle aus dem Jahr 2006. Die Kostenfolge hat das Geometerbüro zu tragen. Die Direktzahlungen 2013 und 2014 sind entsprechend anzupassen und nachzuzahlen. Für 2014 ist das Rechtsmittel aufgrund der noch ausstehenden Schlussrechnung noch nicht eröffnet worden.