Seite 2/19 D. Die Gemeindeverwaltung Z.___ stellte sich hingegen am 20. Dezember 2013 gegenüber dem Landwirtschaftsamt auf den Standpunkt, dass die im Grundbuch eingetragenen Masse verbindlich seien, und verwies darauf, dass der zuständige Geometer einen aktuellen Korrekturbedarf verneint habe.