C. Gegen die Verfügung vom 18. November 2013 erhob A.___ am 2. Dezember 2013 Einsprache beim Landwirtschaftsamt. Er machte sinngemäss geltend, es seien für die Parzellen Nrn. 001, 002, 003 und 004 falsche Flächenmasse verwendet worden und er sei bereits daran, diese durch die Gemeinde korrigieren zu lassen.