Die Gemeindeverwaltung Z.___ stellte A.___ am 31. Oktober 2013 eine Stellungnahme des für die PNF zuständigen Geometers vom 12. September 2013 zu, der keinen Grund für eine Korrektur der Bodenbedeckungsabgrenzungen erkennen konnte. Der Geometer stellte fest, dass die Abgrenzungen der Bodenbedeckungsflächen mit den Orthofotos aus dem Jahr 2009 übereinstimmen würden oder nur geringfügige Abweichungen vorlägen. Im Weiteren verwies er darauf, dass in fünf Jahren eine neue PNF erfolge, die sich dann auch auf neue Orthofotos stützen werde, so dass es durchaus möglich sei, dass die betroffenen Waldgrenzen dannzumal wieder geändert werden müssten, da die Waldgrenzen dynamisch seien.