Rekursentscheid VD; Landwirtschaftliche Direktzahlungen Der Rekursentscheid behandelt die Frage, inwieweit die Daten der amtlichen Vermessung (AV-Daten) für die Berechnung der landwirtschaftlichen Nutzfläche verbindlich sind, insbesondere, wenn die AV-Daten falsch erhoben wurden. Das Volkswirtschaftsdepartement überprüft in Rekursverfahren betreffend Direktzah-lungen auf entsprechende Rüge hin vorfrageweise, ob die amtliche Vermessung Fehler aufweist. Erweist sich die amtliche Vermessung als fehlerhaft, so werden die für die Direktzahlungen massgebenden Flächen im Rekursverfahren festgesetzt. Hingegen kann die amtliche Vermessung selbst nicht korrigiert werden.