Hierfür hätte die Distanz zwischen der Böschungsoberkante oder dem Sohlenrand (je nach Neigung der Böschung, vgl. Pufferstreifenmerkblatt «Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften», KIP/PIOCH 2009) und der Grenze zur gegüllten Fläche im Gelände ausgemessen und entweder durch ein vom Rekurrenten unterzeichnetes Protokoll oder durch ergänzendes, eindeutiges Fotomaterial belegt werden müssen. Eine nachträgliche Messung im Rahmen des Rekursverfahrens macht offensichtlich keinen Sinn, da die gegüllte Fläche heute im Gelände nicht mehr erkennbar ist.