I. Am 7. Dezember 2014 äusserte sich A.___ zur Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes und wies darauf hin, dass auf dem einen Foto des Landwirtschaftsamtes nicht seine Parzelle Nr. 001 gezeigt werde. Auf dem anderen Foto, das seine Parzelle betreffe, sehe man zwar auf einem kurzen Abschnitt von ca. 10 - 15 m, dass in den Pufferstreifen hinein gegüllet worden sei, aber sicher nicht auf einer Länge von 290 Metern. Sinngemäss machte A.___ weiter geltend, er habe beim Güllen Probleme mit dem hydraulischen Schieber gehabt. Als er diese bemerkt habe, sei er sofort zurückgefahren und habe seine Fahrspur auf den regulären Abstand korrigiert, was auf dem Foto gut zu erkennen sei.