D. Das Landwirtschaft folgte dem Antrag der ÖLN-Kommission und kürzte mit Verfügung vom 2. September 2014 die Direktzahlungen 2014 von A.___ um Fr. 4'350.--. Zur Begründung führte es im Wesentlichen an, dass auf den Fotos klar erkennbar sei, dass A.___ den minimalen Abstand zum Gewässer auf längere Distanz nicht eingehalten habe.