A. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) meldete dem Landwirtschaftsamt am 3. März 2014, dass der Fischereiaufseher B.___ eine Missachtung des Pufferstreifens an einem öffentlichen Gewässer festgestellt habe. In der Gemeinde Z.___ sei im Gebiet "C.___" entlang eines Gewässers auf mehreren Dutzend Metern Gülle innerhalb des Pufferstreifens ausgebracht worden. Zur Dokumentation des Verstosses reichte das ANJF drei Fotos ein, die der Fischereiaufseher offenbar am 26. Februar 2014 gemacht hatte.