Für Verstösse gegen den baulichen oder qualitativen Tierschutz sieht die Kürzungsrichtlinie ein Strafpunktesystem vor. Pro Punkt sind die Direktzahlungen um Fr. 100.-- zu kürzen. Die Vorinstanz legte ihrer Berechnung einen Punkt pro Tier zu Grunde, was bei sieben Kälbern eine Kürzung der Direktzahlungen um Fr. 700.-- ergab (Kürzungsrichtlinie, S. 9, Ziffer C.2.1.).