Das im Rekursverfahren zum Mitbericht eingeladene AVSV führte zwei weitere Kontrollen auf dem Betrieb des Rekurrenten an, bei denen die Kälberhaltung des Rekurrenten beanstandet worden war. So stellte der Tierschutzbeauftragte der Gemeinde Z.___ schon am 10. April 2014 fest, dass einige Kälber des Rekurrenten ohne Trinkwasser und Raufutter waren. Bei der zweiten Kontrolle am 26. April 2014 stellte der Tierschutzbeauftragte der Gemeinde Z.___ fehlendes Wasser bei den Kälbern fest. Stroh war bei dieser Kontrolle vorhanden.