Seite 6/9 3.3 Das Landwirtschaftsamt führt als Beweis für den Verstoss gegen Art. 37 Abs. 4 TSchV den Kontrollrapport vom 14. Mai 2014 an, auf dem unter der Rubrik "Mängel/Bemerkungen" handschriftlich der Vermerk "7x Kälber ohne Raufutter" angebracht worden ist. Der Kontrollrapport ist vom Rekurrenten und dem kontrollierenden Tierschutzbeamten unterzeichnet worden. Das im Rekursverfahren zum Mitbericht eingeladene AVSV führte zwei weitere Kontrollen auf dem Betrieb des Rekurrenten an, bei denen die Kälberhaltung des Rekurrenten beanstandet worden war.