N. Mit Stellungahme vom 17. November 2014 hielt A.___ an seinen bisherigen Schreiben und Ausführungen fest. In den Kälberboxen und Kälberkisten für frischgeborene Kälber seien Habertröge für Wasser vorhanden. Die Anmerkung des AVSV, wonach drei Kälber älter als 14 Tage waren, sei nicht korrekt. Zu beachten sei, dass gemäss Herrn Stiefel (AVSV) erkrankte Kälber separat gehalten werden dürften. Leider sei Herr C.___ bislang nicht zu den Vorwürfen befragt worden. Neben ihm stünde auch D.___ für allfällige Auskünfte zur Verfügung.