M. a. Am 5. November 2014 forderte der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements das AVSV zum Mitbericht auf. b. Mit Stellungnahme vom 7. November 2014 reichte das AVSV dem Volkswirtschaftsdepartement den Mitbericht ein. Der Mitbericht ergänzte den Sachverhalt um die eingangs erwähnten Kontrollen vom 10. und 26. April 2014 durch den Tierschutzbeauftragten der Gemeinde Z.___, B.___. Dem Mitbericht legte das AVSV einen Auszug aus der Tierverkehrsdatenbank bei und wies darauf hin, dass bereits an der Kontrolle vom 10. April 2014 drei Kälber älter als 14 Tage waren, weshalb Raufutter hätte vorhanden sein müssen.