L. Mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2014 beantragte das Landwirtschaftsamt die Verfügung [bzw. der Einspracheentscheid] vom 9. September 2014 sei vollumfänglich zu stützen. Zur Begründung führte das Landwirtschaftsamt im Wesentlichen aus, an der Kontrolle vom 14. Mai 2014 durch den Veterinärdienstes sei festgestellt worden, dass A.___ sieben Kälber ohne Raufutter gehalten hatte. Der Kontrollrapport sei von A.___ unterzeichnet worden. Dieser habe somit gegen die Tierschutzverordnung verstossen. Die Kontrolle des Veterinärdienstes könne das Landwirtschaftsamt nicht beurteilen.