K. Am 18. September 2014 erhob A.___ Rekurs gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamts. Das Landwirtschaftsamt leitete Seite 3/9 das ihm eingereichte Rekursschreiben zuständigkeitshalber an das Volkswirtschaftsdepartement weiter. A.___ beantragte im Rekursschreiben sinngemäss die vollständige Auszahlung der Direktzahlungen 2014 und hielt dazu an seinen bisherigen Ausführungen vom 18. Juli und 4. September 2014 fest. Darüber hinaus könne C.___, Y.___, der täglich seinen Stall besuche, bezeugen, dass seine Kälber Raufutter zur Verfügung hätten.