J. Am 9. September 2014 erliess das Landwirtschaftsamt folgenden Einspracheentscheid: 1. Der Betrieb von A.___ hat im Jahr 2014 die Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis teilweise erfüllt. 2. An der Kürzung der Direktzahlungen 2014 für das Vergehen gegen die Tierschutzvorschriften um Fr. 700.00 wird festgehalten. 3. Es werden keine Kosten erhoben.