I. Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 4. September 2014 Einsprache beim Landwirtschaftsamt. A.___ hielt dabei an seinen Ausführungen vom 21. September 2014 fest. Daneben brachte er vor, anlässlich der Kontrolle durch den AVSV und im ersten Schreiben des Landwirtschaftsamts sei anders als in der Verfügung kein fehlendes Wasser moniert worden.