Zur Begründung führe das Landwirtschaftsamt aus, die Kontrolleure des AVSV hätten einen Verstoss gegen die Tierschutzvorschriften festgestellt. Sieben Kälbern sei kein Trinkwasser und kein geeignetes Raufutter zur Verfügung gestanden. Wenn die Kälber, wie von A.___ angeführt, vor dem Melken über Raufutter und Trinkwasser verfügt hätten, so hätten noch Heureste in der Box erkennbar und die Tränkstellen nass sein müssen. Demzufolge habe A.___ bei den Kälbern die Tierschutzvorschriften nicht eingehalten.