G. Mit Stellungnahme vom 21. Juli 2014 brachte A.___ gegenüber dem Landwirtschaftsamt vor, er habe den Raufutterbestand bei den Kälbern am Morgen des 14. Mai 2014 vor dem Melken kontrolliert. Als um 08.00 Uhr die Kontrolle stattfand, habe der gerade den Milchautomaten, den Futterbestand und das Wasser kontrollieren sowie ein frisch geborenes Kalb mit Wasser versorgen wollen. Wegen der Kontrolle habe er keine Zeit gehabt, die Arbeiten fertig zu verrichten.