B. Am 10. April 2014 um 13.00 Uhr kontrollierte B.___ die Kälberhaltung von A.___. Dabei stellte er fest, dass einige Kälber keinen Zugang zu Trinkwasser und Raufutter hatten. Auf seine Anordnung hin holte A.___ Heu und legte es auf den Futtertisch. C. Am 26. April 2014 kontrollierte B.___ die Kälberhaltung von A.___ ein zweites Mal. Dabei fand er in den Kälberbuchten zwei leere, ausgetrocknete Wasserbehälter vor. In einer Box bei einem frischen Kalb war zudem kein Wasser vorhanden. D. Am 30. April 2014 um 14.00 Uhr wollte das AVSV eine Kontrolle der Kälberhaltung durchführen. Da A.___ nicht anwesend war, wurde der Stall nicht inspiziert.