3.4 Im Resultat ist die in der Verfügung vom 4. September 2013 und im Einspracheentscheid vom 2. Oktober 2013 des Landwirtschaftsamtes angeordnete Kürzung der Flächenbeiträge von 15 Punkten um 5 Punkte zu reduzieren. Die wegen den (fehlenden) Bodenproben noch verbleibenden 10 Punkte befinden sich damit innerhalb des vorgegebenen Toleranzabzugs von 10 Punkten (vgl. Ziff. C.1.1 Kürzungsrichtlinie), wodurch sich die prozentuale Kürzung der Flächenbeiträge 2013 beim Rekurrenten bereits auf null reduziert.