3.3 Die Vorinstanz rügt zunächst das Fehlen einer aktuellen Nährstoffbilanz während der Kontrolle vom 12. März 2013. Offenbar konnte der Rekurrent am 12. März 2013 zunächst nur eine ältere, am 24. Januar 2011 berechnete Nährstoffbilanz vorweisen. In der Folge liess der Rekurrent die Nährstoffbilanz für das Kalenderjahr 2012 am 29. Mai 2013 neu berechnen und reichte diese neue Nährstoffbilanz dem Kontrolldienst KUT ein, worauf dieser die Aufzeichnungen zur Nährstoffbilanz auf dem Kontrollrapport nachträglich als i.O. vermerkte.