3.2 Die Kürzungsrichtlinie sieht für fehlende Aufzeichnungen und fehlende Bodenproben im Zusammenhang mit dem ÖLN ein (Straf-)Punktesystem vor. Die Punkte werden zusammengezählt und von der Summe eine Toleranz von 10 Punkten abgezählt (vgl. Kürzungsrichtlinie C.1.1.–1.3., S. 6f.). Die Vorinstanz sanktionierte die an der Kontrolle vom 12. März 2013 fehlende Nährstoffbilanz mit 5 Punkten. Die fehlenden Bodenproben sanktionierte sie mit der doppelten Punktzahl, bzw. 2 mal 5 Punkten, weil diese bereits im Jahr 2011 gefehlt hätten.