Auf die Flächenbeiträge für das Jahr 2013 ist dementsprechend noch die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 (abgekürzt aDZV) anzuwenden. Dasselbe gilt für die Bestimmungen des teilweise revidierten Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1; abgekürzt LwG). Soweit die massgebenden Bestimmungen per 1. Januar 2014 geändert wurden, sind noch die im Jahr 2013 gültigen Bestimmungen anzuwenden (nachfolgend mit aLwG abgekürzt).