In der Stellungnahme des Landwirtschaftsamts stünden mehrere Unwahrheiten. In seinem Fall gehe es um die Bodenproben und die Nährstoffbilanz, wo es um Düngergrossvieheinheiten gehe, und nicht um Grossvieheinheiten und Direktzahlungen. – Sein Argument, wonach das AfU zuständig sei und dieses ihm gesagt habe, das metabolische Körpergewicht gelte bei seiner Dexterherde, habe das Landwirtschaftsamt mit keinem Wort erwähnt. – Das Landwirtschaftsamt vermische fälschlicherweise das Jahr 2013 hinein.