K. Am 9. Dezember 2013 reichte das Landwirtschaftsamt unaufgefordert eine weitere Stellungnahme ein. Das Landwirtschaftsamt führte aus: – Für die Berechnung der Direktzahlungen werde der Tierbesatz eines Betriebes gemäss Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung anhand der administrativen Faktoren für die gehaltenen Tiere berechnet. Für die Direktzahlungen sei nur das Alter und nicht das Gewicht der Tiere massgebend. A.___ würden für eine leichte Dexter-Kuh gleichviel Direktzahlungen ausbezahlt wie für eine Kuh mit grösserem Körpergewicht.