Seite 5/10 – Für die Gülle und Mistberechnung sei das Amt für Umwelt und Energie (AfU) zuständig. Dieses habe ihm bestätigt, dass eine 300kg leichte Kuh weniger Mist als eine 800kg schwere Kuh mache. Darum solle man für die Nährstoffbilanzberechnung das metabolische Gewicht heranziehen. Da seine Nährstoffbilanz damit bei nur 1.0 Düngergrossvieheinheiten liege, brauche er gemäss Direktzahlungsverordnung weder eine Nährstoffbilanz noch Bodenproben.