J. Am 2. Dezember 2013 nahm A.___ zur Vernehmlassung des Landwirtschaftsamts vom 18. November 2013 wie folgt Stellung: – Auch wenn er jetzt in der Bergzone 2 eingestuft sei, betrage der Grenzwert für die Düngergrossvieheinheiten 1.1 und nicht wie fälschlicherweise behauptet 0.9 DGVE pro Hektare. – Wenn das Landwirtschaftsamt schon eine neue Nährstoffbilanz wolle, obwohl er keine brauche, dann müsse diese dann auch akzeptiert werden.