G. Am 2. Oktober 2013 lehnte das Landwirtschaftsamt die Einsprache sinngemäss ab, indem es die Verfügung vom 4. September 2013 wie folgt wiederholte: 1. Der Betrieb A.___ hat die Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht und den ÖLN teilweise erfüllt. 2. Die Kürzung der Flächenbeiträge 2013 von 15 Punkten, d.h. um fünf Prozent wird festgehalten. 3. Es werden keine Kosten erhoben. Wie schon A.___ wiederholte auch das Landwirtschaftsamt im Wesentlichen seine früheren Begründungen.