– A.___ beantrage Direktzahlungen. Es liege daher alleine in seinem Ermessen, ob er Bodenproben stechen wolle oder nicht. Es sei nicht die Aufgabe des Kontrolldienstes oder des Landwirtschaftsamts dafür zu sorgen, dass A.___ die geforderten Unterlagen vorweisen könne. Das Risiko, dass unvollständige Unterlagen zu Kürzungen führten, liege in der Verantwortlichkeit von A.___. – Schon im Jahr 2011 seien bei der Kontrolle keine gültigen Bodenanalysen vorgelegen.