Anlässlich der Kontrolle vom 12. März 2013 durch den Kontrolldienst KUT sei festgestellt worden, dass die Bedingungen an die Aufzeichnungspflicht nicht vollumfänglich erfüllt worden seien. – Für die Erfüllung des ÖLN müssten gemäss Direktzahlungsverordnung eine aktuelle und ausgeglichene Nährstoffbilanz sowie aktuelle Bodenanalysen vorliegen. A.___ habe bei der Kontrolle weder eine gültige Nährstoffbilanz noch gültige Bodenanalysen vorweisen können. – A.___ beantrage Direktzahlungen.