b. Das Landwirtschaftsamt führte dazu im Wesentlichen Folgendes aus: – Nach Art. 70 der Direktzahlungsverordnung kürzten die Kantone die Beiträge, wenn Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten würden. Anlässlich der Kontrolle vom 12. März 2013 durch den Kontrolldienst KUT sei festgestellt worden, dass die Bedingungen an die Aufzeichnungspflicht nicht vollumfänglich erfüllt worden seien.