1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 2. Oktober 2013 wird aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Abklärung des Sachverhalts und anschliessenden Neubeurteilung ans Landwirtschaftsamt zurückgewiesen. 2. Die amtlichen Kosten von Fr. 1'500.-- werden dem Landwirtschaftsamt auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. Der Vorsteher Benedikt Würth Regierungsrat Seite 9/10 Rechtsmittelbelehrung