Das AfVV bezeichnet die Schweinehaltung des Rekurrenten anlässlich der Tierschutzkontrolle vom 25. September 2013 sogar als "Tip/Top". Angesichts dieser guten Kontrollergebnisse kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Rekurrent seinen Schweinen neben den fest montierten Weichhölzern zusätzlich Heu-Stabwürfel und/oder Stroh als Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stellte.