In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Schweinehaltung des Rekurrenten weder bei der ÖLN-Kontrolle vom 28. August 2010 noch anlässlich der Kontrolle vom 23. August 2008 durch die Labelorganisation "QM- Schweizer Fleisch" beanstandet worden war, obwohl der Einsatz von fest montierten Weichhölzern als einziges Beschäftigungsmaterial bereits damals nicht mehr zulässig gewesen ist. Das AfVV bezeichnet die Schweinehaltung des Rekurrenten anlässlich der Tierschutzkontrolle vom 25. September 2013 sogar als "Tip/Top".